FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.12.2024
4 K 2273/23
Normen:
DBA-Schweiz Art. 15a; EStG § 1 Abs. 1;

Steuerfreiheit des in der Schweiz bezogenen Arbeitslohns oder Wertung als Grenzgänger nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (DBA-Schweiz)

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2024 - Aktenzeichen 4 K 2273/23

DRsp Nr. 2025/13456

Steuerfreiheit des in der Schweiz bezogenen Arbeitslohns oder Wertung als Grenzgänger nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (DBA-Schweiz)

1. Der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland steht nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige nach dem für das Streitjahr vorgelegten Mietvertrag auch in der Schweiz ständig über Räume verfügen konnte, die nach Art und Einrichtung zum Wohnen geeignet sind und die er auch tatsächlich, wenn auch nicht täglich, genutzt hat. Es gilt das Welteinkommensprinzip. 2. Grenzgänger ist nach Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz jede in einem Vertragsstaat ansässige Person, die in dem anderen Vertragsstaat ihren Arbeitsort hat und von dort regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehrt. Kehrt diese Person nicht jeweils nach Arbeitsende an ihren Wohnsitz zurück, entfällt die Grenzgängereigenschaft nur dann, wenn die Person bei einer Beschäftigung während des gesamten Kalenderjahres an mehr als 60 Arbeitstagen auf Grund ihrer Arbeitsausübung nicht an ihren Wohnsitz zurückkehrt.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

DBA-Schweiz Art. 15a; EStG § 1 Abs. 1;

Tatbestand

1. 2. 3. 4.