Die Beteiligten streiten um die Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit im Hauptausschuss einer Gemeinde.
Der Kläger war in den Streitjahren 2003 bis 2006 Mitglied der Stadtvertretung der Stadt ... und zugleich des Hauptausschusses der Stadtvertretung (vgl. §
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