Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.11.2023 - 14 K 14161/21 aufgehoben.
Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2018 vom 12.02.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.12.2021 wird dahingehend geändert, dass die festzustellenden Kapitaleinkünfte um 416.436,67 € gemindert werden.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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