Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.10.2022 - 13 K 2867/20 E sowie die Einspruchsentscheidung vom 26.10.2020 aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid für 2019 vom 25.08.2020 dahingehend geändert, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von ... € berücksichtigt werden und dem Progressionsvorbehalt ein Betrag von ... € unterworfen wird.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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