1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage (im Folgenden PV-Anlage).
Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb sowie aus Vermietung und Verpachtung.
Mit notariellem Kaufvertrag vom XX.XX.XXXX hatte er das Gebäude A erworben. Das Erdgeschoss des Zweifamilienhauses war in den Streitjahren an den Bruder des Klägers vermietet, die Wohnung im Obergeschoss wurde unentgeltlich an die Eltern des Klägers überlassen, im Dachgeschoss wohnte der Kläger selbst.
Auf dem Dach des Hauses installierte der Kläger eine PV-Anlage, die am XX.XX. 2019 in Betrieb genommen wurde. Laut Rechnung der Firma B GmbH vom XX.XX.2019 betrugen die Anschaffungskosten der Anlage XXX Euro brutto (XXX Euro netto) inklusive XXX Euro brutto (XXX Euro netto) Arbeitsleistung (...). Zur Finanzierung der Kosten hatte der Kläger am XX.XX.2019 bei der Bank C ein Darlehen über XXX Euro aufgenommen (...).
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