FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.01.2025
8 K 8040/24
Normen:
GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. e; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1;

Steuerliche Befreiung des Gewinns einer Grundstücksveräußerung im Rahmen eines Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2025 - Aktenzeichen 8 K 8040/24

DRsp Nr. 2025/2545

Steuerliche Befreiung des Gewinns einer Grundstücksveräußerung im Rahmen eines Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag

1. Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 20e) GewStG umfasst auch einen Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks im Rahmen des Sales-and-lease-back, wenn dieser als ein aus dem Betrieb einer von der Norm begünstigten Einrichtung resultierender Gewinn anzusehen ist. 2. Entgegen der Meinung der Finanzverwaltung muss eine besondere Notwendigkeit einer Tätigkeit nicht dargelegt werden.

Tenor

Der Bescheid für 2016 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 28. Februar 2023, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Februar 2024, wird dahingehend geändert, dass der Gewerbeertrag um 1.271.875 € vermindert wird.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. e; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Reichweite der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 Buchst. e Gewerbesteuergesetz -GewStG-.

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