1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben der Kläger zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4 zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
4. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Streitig ist, ob der GmbH-Anteil, dessen Anteilseigner eine Personengesellschaft ist, beim Verschenken an einen der Mitunternehmer dieser Personengesellschaft begünstigtes Betriebsvermögen i.S.d. §§ 13a, 13b
Der Zuwendende, A, und der Kläger sind beide Mitunternehmer der GmbH & Co. Holding KG. Zum Zeitpunkt der Schenkung waren A. mit 96 % und der Kläger mit 4 % an der Gesellschaft beteiligt. Die Komplementärin, die Verwaltungs-GmbH, war nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Die GmbH & Co. Holding KG war alleinige Anteilseignerin der Anteile an der GmbH B.
Mit Notarvertrag wurden sämtliche Anteile an der GmbH B an den Kläger unentgeltlich übertragen. Der Kläger übertrug die Geschäftsanteile an der Gesellschaft in sein Sonderbetriebsvermögen bei der KG D.
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