Die Einführung der globalen Mindeststeuer, auch bekannt als Pillar 2, stellt eine der umfassendsten Reformen im internationalen Steuerrecht dar und markiert einen tiefgreifenden Wandel in der Besteuerung multinationaler Unternehmen. Dieses neue Regelwerk zielt darauf ab, Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit weltweit zu fördern. Wer an Jahresabschlüssen arbeitet, erfährt hier, welche Informationen jetzt bekanntzugeben sind.
Die globale Mindeststeuer ist ein zentrales Element des OECD/G20-Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Insbesondere die zweite Säule dieses Projekts zielt darauf ab, eine globale effektive Mindestbesteuerung zu gewährleisten. Das Hauptziel dieser Reform ist es, Unternehmen daran zu hindern, Gewinne in Länder mit sehr niedrigen Steuersätzen zu verlagern, um ihre Gesamtsteuerlast zu minimieren. Durch die Einführung einer globalen Mindeststeuer soll eine einheitlichere und gerechtere Besteuerung multinationaler Unternehmen sichergestellt und damit schädlichem Steuerwettbewerb entgegengewirkt werden.
In Deutschland ist das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz, dessen Kern das Mindeststeuergesetz (MinStG) bildet, am 28.12.2023 in Kraft getreten (BGBl I 2023 Nr. 397). Damit hat Deutschland die EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie fristgerecht in nationales Recht umgesetzt.
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