Die Vollziehung des Bescheids über Umsatzsteuer 2021 vom 02.01.2023 wird mit Wirkung vom Fälligkeitstag in Höhe von 1.827,91 € bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den Einspruch vom 30.01.2023 ausgesetzt.
Die Vollziehung der Bescheide über Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für das II. und III. Quartal 2022 vom 02.01.2023 wird mit Wirkung vom Fälligkeitstag in Höhe von 392,58 € für das II. Quartal 2022 und in Höhe von 5.488,22 € für das III. Quartal 2022 bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den Einspruch vom 30.01.2023 ausgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin zu 81 % und dem Antragsgegner zu 19 % auferlegt.
I.
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