Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 3. Juni 2022 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Parteien streiten mit Klage und Widerklage um wechselseitige Ansprüche aus einem Avalkreditvertrag.
Der Kläger hatte bei einer Bank mit Sitz in L. ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen, das im Jahr 2012 zur Rückzahlung fällig war. Er hätte einen Verlust erlitten, wenn er zu dem damaligen EUR/CHF-Kurs Schweizer Franken erworben hätte, um das Darlehen zu tilgen. Deshalb nahm der Kläger, vertreten durch die B. U. GmbH, zwecks Ablösung des fälligen Fremdwährungsdarlehens Verhandlungen mit der Beklagten auf. In der Kreditanfrage vom 14. November 2011 war als Verwendungszweck "Umfinanzierung Darlehn CHF 4.102.500,00 bei der N. L. " angegeben.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|