Seit langem schwebt das Erfordernis der „Zusätzlichkeit“ bei Zuwendungen an Arbeitnehmer wie ein Damoklesschwert über dem Lohnsteuerrecht. Das Tatbestandsmerkmal ,,zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ ist bei zahlreichen Steuerbefreiungen zu erfüllen. Die Spielregeln und Stolpersteine werden im Video erläutert.
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