Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 21. September 2023 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 4.635,36 Euro festgesetzt.
I.
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