Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke, insbesondere darüber, ob beim Erwerb von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft die anteilige Übernahme von Verbindlichkeiten der Personengesellschaft zu den Anschaffungskosten der Erwerber gehört.
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