Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die Nachforderung von Lohnsteuer.
Der Kläger lebte im Streitjahr (2015) in Brasilien und war dort als ... tätig. Seine Vergütung erhielt er vom Bundesverwaltungsamt. In Deutschland hatte er weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt.
Für das Kalenderjahr 2015 stellte der Beklagte ihm auf seinen Antrag hin eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG) mit der Steuerklasse III aus.
Am 5.1.2017 reichte er zusammen mit seiner Ehefrau eine Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2015 zur unbeschränkten Steuerpflicht ein.
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