Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Kindergeld i.H.v. insgesamt 5.556 € zur tariflichen Einkommensteuer im Veranlagungszeitraum 2021 (Streitjahr).
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