LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.08.2025
L 1 R 3/20
Normen:
SGB V § 33 Abs. 1 S. 1 Alt. 3; SGB IX § 14 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 15.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 19 R 161/18

Streit um die Erstattung von Kosten für die Beschaffung von Hörgeräten; Abgrenzung zwischen Behinderungsausgleich und Leistung der medizinischen Rehabilitation; Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Weiterleitungsfrist

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.08.2025 - Aktenzeichen L 1 R 3/20

DRsp Nr. 2025/13622

Streit um die Erstattung von Kosten für die Beschaffung von Hörgeräten; Abgrenzung zwischen Behinderungsausgleich und Leistung der medizinischen Rehabilitation; Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Weiterleitungsfrist

1. Es bleibt offen, ob im Fall einer begehrten Hörgeräteversorgung der den Lauf der Weiterleitungsfrist auslösende Antragseingang im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX bereits im Erstkontakt zwischen dem Versicherten und dem leistungserbringenden Hörgeräteakustiker zu sehen ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 R 8/14 R, zitiert nach juris, Rn. 40, 42 f.; BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, zitiert nach juris, Rn. 20). 2. Eine Hörgeräteversorgung, deren Vorteile sich für den Versicherten im gesamten Alltagsleben auswirken – wozu auch zählt, den allgemeinen bzw. generellen Höranforderungen im Arbeitsleben gerecht zu werden –, unterfällt dem von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellenden (unmittelbaren) Behinderungsausgleich im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 3. Alt. SGB V.