Die Berufung des Klägers gegen das am 4.5.2023 verkündete Urteil der 5.Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Az.: 2-
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Es wird dem Kläger gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe geleistet hat.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis 80.000,- € festgesetzt.
I.
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