LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.07.2025
L 3 R 205/24
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 21.08.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 384/22

Streit um die Weiterbewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung; Wegefähigkeit im Hinblick auf eine Rollstuhlnutzung im Alltag und Erreichbarkeit des Pkw ohne dieses Hilfsmittel

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.07.2025 - Aktenzeichen L 3 R 205/24

DRsp Nr. 2025/13991

Streit um die Weiterbewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung; Wegefähigkeit im Hinblick auf eine Rollstuhlnutzung im Alltag und Erreichbarkeit des Pkw ohne dieses Hilfsmittel

Zur Frage einer rechtserheblich eingeschränkten sozialmedizinischen Wegefähigkeit im Rahmen der Feststellung einer Erwerbsminderung, wenn der Versicherte im Alltag überwiegend einen Rollstuhl nutzt, aber ohne dieses Hilfsmittel seinen Pkw erreichen kann.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 21 August 2024 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Weiterbewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) über den 30. September 2021 hinaus streitig.