Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 20. Juni 2024 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen des Zugunstenverfahrens die Zuordnung von Beitragszeiten vom 1. Februar 1976 bis zum 30. Juni 1979 zur knappschaftlichen Rentenversicherung (im Beitrittsgebiet) umstritten.
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