Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 5. Kammer - vom 23. September 2025 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird ebenfalls auf 6.350,00 Euro festgesetzt.
I. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Zuweisung einer neuen Platzierung seines zum Freimarkt 2025 zugelassenen Geschäfts.
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