Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 19. Oktober 2022 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Klage- und Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Klage- und Berufungsverfahrens wird auf jeweils 8.154 Euro festgesetzt.
Streitig ist eine weitere Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung.
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