Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 14. Juni 2022 aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 10. Januar 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. Oktober 2020 verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum vom 9. Januar 2020 bis 29. Mai 2020 Krankengeld unter Zugrundelegung eines Regelentgelts von monatlich 5.175 € zu gewähren.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
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