1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das am 06.07.2023 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Bonn zum Az.
2. Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.01.2024.
I.
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