Die Beschwerden der Klägerin und der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22. November 2023 werden zurückgewiesen.
Die Klägerin und die Beklagte tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 298 111,77 Euro festgesetzt.
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Im Streit stehen sachlich-rechnerische Berichtigungen von Honorarabrechnungen der Klägerin aufgrund einer Plausibilitätsprüfung.
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