Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 17.04.2024 - KostL 491/24 (
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Kostenrechnung wird abgelehnt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Gegenstand des Rechtsstreits des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Erinnerungsführer) mit dem beklagten Finanzamt A (FA) war der gesonderte Feststellungsbescheid zur Feststellung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit für das Jahr 2005 (Streitjahr) vom 25.06.2015. In diesem Bescheid wurden die Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach dem Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils in Höhe von ... € gesondert festgestellt.
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