Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird die Streitwertfestsetzung im Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22. Oktober 2014 -
Der Streitwert wird auf 34.101,92 € festgesetzt.
Die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers eingelegte Streitwertbeschwerde ist zulässig und hat in der Sache Erfolg.
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