Die Beschwerde der Streithelferin gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 24. Juni 2020, Az.:
I.
Der Antragsteller hat die Antragsgegnerin wegen seiner Ansicht nach vorliegender Mängel der am 18.08.2014 zu einem Kaufpreis von 69.731,45 €/nt. gelieferten Handtücher und Bademäntel in Anspruch genommen.
Nach Einholung von Sachverständigengutachten und Abschluss des Verfahrens hat das Landgericht mit Beschluss vom 24. Juni 2020 den Streitwert auf 69.731,45 € festgesetzt. Maßgebend sei der Hauptsachewert, der sich nach dem Interesse des Antragstellers bei Einleitung des Verfahrens bestimme und aus dem Kaufpreis folge.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|