Unter Abänderung von Nr. 3 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 5. November 2024 wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Mit ihrer Beschwerde wenden sich die Bevollmächtigten des Antragstellers gegen die Festsetzung des Streitwerts für einen Antrag nach §
Die zulässige Beschwerde hat teilweise Erfolg.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|