Die Streitwertbeschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Die Kläger wenden sich gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das Verwaltungsgericht Augsburg.
Gegenstand des mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20. Juni 2024 beendeten Verfahrens war eine Klage auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung (Versetzung einer Ortstafel) an einer Kreisstraße. Ursprünglich war die Klage am 5. März 2024 von über 50 Klägern, schulpflichtigen Kindern sowie Eltern bzw. Elternteilen aus insgesamt 16 Familien, gemeinschaftlich und in einem Schriftsatz erhoben worden. Geltend gemacht wurden zur Begründung Gefahren bei der Querung der Kreisstraße, die an dem Gelände der von den o.g. Kindern besuchten Schule vorbeiführt und auf der seinerzeit eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zulässig war.
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