OLG Brandenburg - Beschluss vom 14.10.2024
10 W 26/24
Normen:
GKG § 68 Abs. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 1575
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 14.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 12 OH 3/20

Streitwertbeschwerde im Hinblick auf ein selbständiges Beweisverfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2024 - Aktenzeichen 10 W 26/24

DRsp Nr. 2024/15617

Streitwertbeschwerde im Hinblick auf ein selbständiges Beweisverfahren

Tenor

Die Streitwertbeschwerde der Antragstellerin vom 29. April 2024 gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts Potsdam vom 14. Dezember 2023 - 12 OH 3/20- wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Normenkette:

GKG § 68 Abs. 1;

Gründe

I.