Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird in Abänderung der Wertfestsetzung im Beschluss der 33. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Januar 2025 in Verbindung mit dem Beschluss vom 30. März 2025 über die Nichtabhilfe der Streitwert für den ersten Rechtszug auf € 7.000,00 festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Das Streitwertbeschwerdeverfahren betrifft einen Rechtsstreit, in dem die Parteien u. a. um die Löschung von Einträgen in der Datenbank der Beklagten, die eine Wirtschaftsauskunftei betreibt, gestritten haben.
In der Klageschrift vom 23. Oktober 2023 (Bl. 1 ff. d. A.) hatte der Kläger folgende Klageanträge angekündigt:
"1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.|
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