Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird als unzulässig verworfen.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen auf Schadensersatz, Unterlassung, Auskunft und Feststellung in Anspruch. Das Landgericht hat im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 4.7.2024 nach Anhörung der Parteien den Streitwert auf 3000,- € festgesetzt und ausgehend hiervon eine Verweisung an das Amtsgericht angekündigt, diese aber wegen der laufenden Streitwertbeschwerde noch nicht vollzogen. Hiergegen richtet sich die im eigenen Namen erhobene Beschwerde der Klägerin, mit der sie die Festsetzung des Streitwerts auf mindestens 11.000,- € begehrt.
II.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|