1. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 03.01.2025 wird der Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 23.12.2024 -
2. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf bis zu 13.000,00 € festgesetzt.
3. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Im Ausgangsrechtsstreit vor dem Landgericht Chemnitz -
Der Kläger hat vor dem Landgericht beantragt,
1. 2. 3.
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