In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 3. Mai 2023 wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Bevollmächtigte der Beigeladenen wendet sich in eigenem Namen gegen die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts in einer baurechtlichen Nachbarstreitigkeit.
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