VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 14.08.2025
11 S 1653/24
Normen:
GKG § 40;
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 22.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 4101/19

Streitwertfestsetzung nach Erledigung des Verfahrens

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.08.2025 - Aktenzeichen 11 S 1653/24

DRsp Nr. 2025/10392

Streitwertfestsetzung nach Erledigung des Verfahrens

Eine Anwendung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 kommt regelmäßig allein für Verfahren in Betracht, die nach der Bekanntgabe des Katalogs - also ab dem 02.07.2025 - in der Ausgangsinstanz anhängig gemacht worden sind (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.07.2025 - 12 S 647/24 - juris).

Tenor

Nach Erledigung des Rechtsstreits durch gerichtlichen Vergleich wird das Verfahren eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. April 2022 - 8 K 4101/19 - ist unwirksam.

Der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof wir d auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

GKG § 40;

Gründe

Der Rechtsstreit ist durch gerichtlichen Vergleich vollständig erledigt und das Verfahren einzustellen, nachdem die Beteiligten einen bis zum Ablauf des 04.08.2025 für den Beklagten widerruflichen Vergleich geschlossen haben und ein Widerruf innerhalb der Frist nicht erklärt worden ist. Infolgedessen ist das im Tenor näher bezeichnete Urteil für unwirksam zu erklären.