FG Hamburg - Urteil vom 19.03.2025
4 K 24/23
Normen:
StromStG § 9; AO § 227;

Unionsrechtswidrigkeit im Rahmen des Billigkeitserlasses von Stromsteuern; Frage der Entstehung der festgesetzten Steuer nicht Gegenstand des Billigkeitsverfahrens; Berücksichtigung der Rechtswidrigkeit eines unanfechtbar gewordenen Steuerbescheids als unbillig

FG Hamburg, Urteil vom 19.03.2025 - Aktenzeichen 4 K 24/23

DRsp Nr. 2025/5585

Unionsrechtswidrigkeit im Rahmen des Billigkeitserlasses von Stromsteuern; Frage der Entstehung der festgesetzten Steuer nicht Gegenstand des Billigkeitsverfahrens; Berücksichtigung der Rechtswidrigkeit eines unanfechtbar gewordenen Steuerbescheids als unbillig

1. Das Argument der Unionsrechtswidrigkeit der mitgliedstaatlichen Vorschrift betrifft die Frage, ob die festgesetzte Steuer überhaupt entstanden ist, was grundsätzlich nicht Gegenstand des Billigkeitsverfahrens ist. Diese Rüge bezieht sich nicht auf einen gesetzlichen Regelungsüberhang im Einzelfall, sondern auf die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung.