ArbG Düsseldorf, vom 26.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 7522/20
Stützung einer ordentlichen Kündigung auf verhaltens- und personenbedingte Gründe; Subjektive Determinierung des Inhalts der Unterrichtung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG
LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2023 - Aktenzeichen 11 Sa 700/21
DRsp Nr. 2024/14599
Stützung einer ordentlichen Kündigung auf verhaltens- und personenbedingte Gründe; Subjektive Determinierung des Inhalts der Unterrichtung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG
1. Der Inhalt der Unterrichtung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist grundsätzlich subjektiv determiniert. Der Arbeitgeber darf aber ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers, also entlastend, auswirken können, dem Gremium nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren. Das Gremium muss vom Arbeitgeber so viel erfahren, dass er - auch unter Rückgriff auf vorhandene Kenntnisse - die eingeräumten Rechte bezogen auf die konkret beabsichtigte Kündigung ausüben kann
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.