Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Januar 2022 verkündete Teilurteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug gemäß § 87c Abs. 2 HGB über sämtliche provisionspflichtige Geschäfte zu erteilen, welche die Beklagte vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2020 im Depot 000 - H 0 des Klägers in der A.-Straße 00, 00000 B.-Stadt und gemäß Zusatzvereinbarung Online-Shop (Anlage K2) abgeschlossen hat, wobei dieser Auszug folgende Angaben zu enthalten hat:
-Kunde mit Name und Adresse (soweit bekannt),
-Auftragsdatum,
-der Inhalt des Auftrages (Auftragsnummer, bestellte Waren, Warenbezeichnung, Warenart, Artikelnummer, Preise, Auftragswert),
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