FG Hamburg - Urteil vom 24.04.2025
4 K 105/21
Normen:
FGO § 40;

Tabaksteuer; Prozessrecht: Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers

FG Hamburg, Urteil vom 24.04.2025 - Aktenzeichen 4 K 105/21

DRsp Nr. 2025/7110

Tabaksteuer; Prozessrecht: Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers

Ein Testamentsvollstrecker in einer Nachlassangelegenheit eines nach Erlass eines Tabaksteuerbescheids Verstorbenen hat die Klagebefugnis im Anfechtungsprozess gegen einen Tabaksteuerbescheid, wenn die Einspruchsentscheidung in Kenntnis seiner Bestellung an den Testamentsvollstrecker gerichtet wird.

Normenkette:

FGO § 40;

Tatbestand

Der Kläger - Testamentsvollstrecker in der Nachlassangelegenheit des im ... 2018 verstorbenen A - wendet sich gegen die Festsetzung von Tabaksteuer und Hinterziehungszinsen gegen A.

Nach den Ermittlungen des Zollfahndungsamts (ZFA) Hamburg, insbesondere der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) der von den rechtskräftig wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei verurteilten B und C genutzten Telefonanschlüsse habe A unter Mithilfe seiner Lebensgefährtin, der zwischenzeitlich ebenfalls verstorbenen D, von C und B unverzollte und unversteuerte Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen (unversteuerte Zigaretten) verschiedener Marken bezogen.

C gab bei seiner zeugenschaftlichen Vernehmung vom 7. November 2011 an, dass er stets die bestellten Mengen geliefert habe. Mitunter habe auch D telefonisch Zigaretten bestellt. Er habe die Zigaretten zur gemeinsamen Wohnung von A und D in E gebracht.