Der Kläger - Testamentsvollstrecker in der Nachlassangelegenheit des im ... 2018 verstorbenen A - wendet sich gegen die Festsetzung von Tabaksteuer und Hinterziehungszinsen gegen A.
Nach den Ermittlungen des Zollfahndungsamts (ZFA) Hamburg, insbesondere der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) der von den rechtskräftig wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei verurteilten B und C genutzten Telefonanschlüsse habe A unter Mithilfe seiner Lebensgefährtin, der zwischenzeitlich ebenfalls verstorbenen D, von C und B unverzollte und unversteuerte Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen (unversteuerte Zigaretten) verschiedener Marken bezogen.
C gab bei seiner zeugenschaftlichen Vernehmung vom 7. November 2011 an, dass er stets die bestellten Mengen geliefert habe. Mitunter habe auch D telefonisch Zigaretten bestellt. Er habe die Zigaretten zur gemeinsamen Wohnung von A und D in E gebracht.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|