LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.10.2024
L 11 BA 2010/23
Normen:
SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1, 5;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 22.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 19 BA 1647/22

Tätigkeit eines Physiotherapeuten je nach vertraglicher und tatsächlicher Ausgestaltung als freier oder angestellter Mitarbeiter

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2024 - Aktenzeichen L 11 BA 2010/23

DRsp Nr. 2025/1552

Tätigkeit eines Physiotherapeuten je nach vertraglicher und tatsächlicher Ausgestaltung als freier oder angestellter Mitarbeiter

Die Vorgaben des Leistungserbringungsrechts (hier: §§ 124 ff. SGB V) begründen nicht zwingend ein arbeitgebertypisches Weisungsrecht des Zulassungsinhabers gegenüber einem (freien) Mitarbeiter. Diese Vorschriften schließen eine Heilmittelabgabe durch freie Mitarbeiter eines zugelassenen Leistungserbringers nicht aus. Ein Physiotherapeut kann deshalb je nach vertraglicher und tatsächlicher Ausgestaltung sowohl als freier Mitarbeiter als auch als angestellter Mitarbeiter tätig werden.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 22.05.2023 abgeändert und der Bescheid der Beklagten vom 24.03.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 31.05.2022 vollumfänglich aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten beider Instanzen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 10.363,83 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1, 5;

Tatbestand

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