Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 22.05.2023 abgeändert und der Bescheid der Beklagten vom 24.03.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 31.05.2022 vollumfänglich aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten beider Instanzen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 10.363,83 € festgesetzt.
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