Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 28. September 2023 insoweit aufgehoben, als die Beklagte verurteilt wird, den Betrag von 12.832,42 EUR nebst Zinsen an die Klägerin zurückzuzahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des gesamten Verfahrens, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 12.832,42 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten im Kern um die Sozialversicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) bis 3) sowie der verstorbenen Frau G. für ihre Tätigkeit bei der Klägerin und in der Folge ggf. um die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Klägerin ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der von der Gewerbesteuer befreit ist. Sie betreibt ein Museum in A-Stadt. Die Beigeladenen 1) bis 3) sowie die verstorbene Frau G. (im Folgenden allesamt als betroffene Personen bezeichnet) waren in den Räumen der Klägerin, im Bereich des Einlasses und der Kasse, tätig.
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