Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 05.10.2023 - 3 K 3132/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist die tarifermäßigte Besteuerung eines Schadensersatzes wegen Verdienstausfall.
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