Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 05.10.2023 - 3 K 3132/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist die tarifermäßigte Besteuerung eines Schadensersatzes wegen Verdienstausfall.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|