BAG - Urteil vom 21.05.2025
4 AZR 166/24
Normen:
ZPO § 263; ZPO § 264 Nr. 2; EStG § 3 Nr. 11 Buchst. c; Inflationsausgleich § 2; Inflationsausgleich § 3 TV;
Fundstellen:
BB 2025, 1907
EzA-SD 2025, 14
NZA 2025, 1251
NZA-RR 2025, 584
AP 2025
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 22.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1039/23
LAG Düsseldorf, vom 11.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 8 SLa 175/24

Tarifrechtliche Einordnung von Sonderzahlungen nach §§ 2, 3 TV Inflationsausgleich; Beschränkung einer Bezugnahme auf tarifliche Eingruppierungsregelungen und das Tabellenentgelt eines Tarifwerks durch die Arbeitsvertragsparteien

BAG, Urteil vom 21.05.2025 - Aktenzeichen 4 AZR 166/24

DRsp Nr. 2025/9508

Tarifrechtliche Einordnung von Sonderzahlungen nach §§ 2, 3 TV Inflationsausgleich; Beschränkung einer Bezugnahme auf tarifliche Eingruppierungsregelungen und das Tabellenentgelt eines Tarifwerks durch die Arbeitsvertragsparteien

Orientierungssätze: 1. Bei den Sonderzahlungen nach §§ 2, 3 TV Inflationsausgleich handelt es sich nicht um Teile des regelmäßig geschuldeten Entgelts. Sie werden daher von einer allein auf die Eingruppierungsregelungen und das damit verbundene Tabellenentgelt des TVöD/VKA gerichteten Bezugnahmeklausel nicht erfasst(Rn. 24 ff.). 2. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nur bei Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke in Betracht. Haben die Arbeitsvertragsparteien eine Bezugnahme auf tarifliche Eingruppierungsregelungen und das Tabellenentgelt eines Tarifwerks beschränkt, sind alle anderen tariflichen Regelungen bewusst hiervon ausgenommen. Diese vollständige Vereinbarung wird nicht dadurch lückenhaft, dass die Tarifvertragsparteien nach Abschluss des Arbeitsvertrags Gestaltungselemente nutzen, die für die Arbeitsvertragsparteien nicht vorhersehbar waren(Rn. 31 ff.).

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Juni 2024 - 8 SLa 175/24 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 22. Februar 2024 - - wird zurückgewiesen.