1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Die Kläger sind Eheleute, die in den Streitjahren 2000 und 2001 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. In den Streitjahren erzielte der Kläger Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Handelsvertreter. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
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