Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 25.01.2022 - 3 K 348/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
I.
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