I. Auf die wechselseitigen Berufungen der Parteien wird das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 15.08.2024 geändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.344,35 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 13.052,58 € seit dem 08.08.2023, auf 10.295,29 € vom 16.03.2024 bis zum 11.06.2024, auf 914,07 € seit dem 12.06.2024 sowie auf 5.377,70 € seit dem 20.09.2024.
2. 3.
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