Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 13. Februar 2023 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin mit Ausnahme der mit dem Berufungsantrag zu 2 auch begehrten Zinsen auf die Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 35.000 € festgesetzt.
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