1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.04.2025 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Teilzeitantrag der Klägerin zur Reduzierung ihrer Arbeitszeit von 72,05 % auf 66,05 %.
- - - 1. 2. I. II.|
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