Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. August 2023 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, 4.471,34 € an den Kläger zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor dem Sozialgericht tragen der Kläger zu 30 % und die Beklagte zu 70 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 10 % und die Beklagte 90 %. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger ist Treuhänder über das Vermögen des Beigeladenen zu 2). Als solcher verlangt er vom beklagten Rentenversicherungsträger die Zahlung von zuletzt noch 4.916,78 €. Er meint, dass im Zeitraum von Mai 2017 bis einschließlich November 2018 Rentenzahlungsansprüche in diesem Umfang auf ihn übergegangen sind.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|