AG Menden, vom 28.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 C 123/22
LG Arnsberg, vom 18.12.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 141/22
Übergang des zwischen den Parteien abgeschlossene Anwaltsvertrag einschließlich des Vergütungsanspruchs für erbrachte anwaltliche Dienstleistungen auf Partneranwalt der klägerischen Rechtsanwältin; Kein Abschluss einer dreiseitigen Vertragsübernahmevereinbarung; Wirksamek Vertretung der klägerischen Rechtsanwältin durch alleinvertretungsberechtigte Partnerin bei Abgabe ihrer Zustimmungserklärung zur Vertragsübernahmevereinbarung
BGH, Urteil vom 15.01.2026 - Aktenzeichen IX ZR 188/24
DRsp Nr. 2026/1437
Übergang des zwischen den Parteien abgeschlossene Anwaltsvertrag einschließlich des Vergütungsanspruchs für erbrachte anwaltliche Dienstleistungen auf Partneranwalt der klägerischen Rechtsanwältin; Kein Abschluss einer dreiseitigen Vertragsübernahmevereinbarung; Wirksamek Vertretung der klägerischen Rechtsanwältin durch alleinvertretungsberechtigte Partnerin bei Abgabe ihrer Zustimmungserklärung zur Vertragsübernahmevereinbarung
Aus der ergänzenden Auslegung eines mit einer Sozietät geschlossenen Anwaltsvertrags folgt, dass die Sozietät bei einem Ausscheiden eines ihrer anwaltlichen Gesellschafter jedenfalls dann verpflichtet ist, der vom Mandanten gewünschten Übernahme eines Anwaltsvertrags durch den ausscheidenden Rechtsanwalt zuzustimmen, wenn der Anwaltsvertrag mit der Sozietät einen Einzelauftrag oder einen Auftrag mit beschränktem Gegenstand betrifft, die Sachbearbeitung allein durch den ausscheidenden Rechtsanwalt erfolgt ist, der Mandant sachlich zutreffende Informationen über seine Handlungsmöglichkeiten erhalten hat und keine unlautere Beeinflussung des Mandanten erfolgt ist.
Tenor
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